Bei allen Förderungen gilt: Antrag vor Förderung!
Eingliederungszuschuss
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt als Ausgleich von Minderleistungen bei der Einstellung von Bewerber:innen mit Vermittlungshemmnissen und fachlichen Defiziten
- Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Minderleistungen und den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes
- ggf. Erweiterung des Leistungsumfanges bei der Einstellung von Älteren oder schwerbehinderten Arbeitnehmer:innen
Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (Probearbeit)
- dienen der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
- Teilnehmende sind weiterhin bei dem Jobcenter gemeldet und krankenversichert.
- Das Jobcenter zahlt dem:der Teilnehmenden das zuletzt gezahlte Arbeitslosengeld sowie die notwendigen Kosten im Zusammenhang mit der Maßnahme (z. B. Fahrkosten).
betriebliche Einzelumschulung
- Fachkräftegewinnung für Betriebe durch Einzelumschulung von SGB II-Leistungsempfänger:innen
- Erstattung aller betrieblich (z.B. Berufsschule) und überbetrieblich notwendigen Kosten (z.B. Seminar- und Prüfungsgebühren) durch das Jobcenter
- Prämienzahlung für den:die Umschüler:in i.H.v. maximal 2.500 Euro zur Stärkung von Motivation und Durchhaltevermögen
Einstiegsqualifizierung
- Förderung Jugendlicher bis max. 25 Jahre ohne Ausbildung mit Vermittlungshemmnissen
- Förderdauer: mind. 6 Monate – max. 12 Monate
- Ziel: anschließende Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis
- Zuschuss zur monatlichen Vergütung der Einstiegsqualifizierung sowie einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Einstiegsqualifizierung.
ausbildungsbegleitende Hilfen
- ergänzender Unterricht,
- zur Unterstützung von lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Auszubildenden oder
- falls ein Abbruch der Ausbildung droht.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer ausbildungsbegleitende Hilfen.