Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

 

Sie sind im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa angekommen und benötigen Informationen und Unterstützung? Wir haben für Sie die wichtigsten Themen und Behörden zusammengefasst, um Ihnen den Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung zu erleichtern.

 

Hände Ukraine 640

Quelle: Pixabay.com

 

Bis 31.05.2022 erhalten die Geflüchteten aus der Ukraine noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die der Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa bewilligt und auszahlt.

 

Ab dem 01. Juni 2022 erhalten geflüchtete Menschen aus der Ukraine Leistungen der Grundsicherung durch die Jobcenter.

è Hier finden zugewanderte Menschen aus der Ukraine Fragen und Antworten (FAQ).

èIn der „Willkommensmappe“ (deutsch; ukrainisch Українська) des Landkreises Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa werden die ersten Schritte für neuzugewanderte Menschen inkl. zuständiger Behörden zusammengefasst. 

 

Ab dem 01.06.2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) = Arbeitslosengeld II. Dazu zählen die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Kosten für die Krankenversicherung sowie die Unterkunftskosten. Für den Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa ist das Jobcenter Spree-Neiße örtlich zuständig.

  

Wichtig: Die Leistungen können ab sofort beim Jobcenter Spree-Neiße (an den Außenstellen Cottbus, Forst, Guben und Spremberg) beantragt werden. Leistungsberechtigte können auch die Krankenkasse frei wählen. Informationen zur Mitgliedschaft erhalten Sie bei jeder Krankenkasse.

Über weitere Leistungen wie Förder- und Qualifizierungsangebote, Sprachkurse, Integrationskurse sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten berät Sie gerne der für Sie zuständige Fallmanager des Jobcenters Spree-Neiße (Beratung und Arbeitsvermittlung). Ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Angeboten und zur Anmeldung finden Sie hier:

èWillkommensangebote und Sprachangebote für Geflüchtete aus der Ukraine (deutsch) und (ukrainisch Українська)

 

Bitte stellen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld II (Leistungen nach dem SGB II) frühzeitig – noch vor dem 01. Juni 2022!

 

Antragstellung beim Jobcenter

 

Wo?

Es gibt vier Außenstellen – zuständig ist die Außenstelle, in deren Zuständigkeitsraum (Sozialraum) Sie wohnen. Die Außenstellen Cottbus, Forst, Guben und Spremberg helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.

 

Wann?

  • Vereinbaren Sie bitte einen Termin! Telefonnummern siehe unten
  • Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr

 

Was müssen Sie mitbringen:

  • Fiktionsbescheinigung oder
  • Aufenthaltstitel 2 Aufenthaltserlaubnis, 24 Absatz 1 AufenthG

Für den Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen Sie eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz vorlegen. Eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Fiktionsbescheinigung erhalten Sie im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa bei der Ausländerbehörde Cottbus.

 

Personen aus Drittstaaten mit befristeten Aufenthaltstiteln in der Ukraine und Personen ohne Ausweisdokumente müssen sich in der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) in Eisenhüttenstadt melden.

 

Welche weiteren Unterlagen können gerne zur Antragstellung mitgebracht werden?

 

è ausgefüllter Kurzantrag Ukraine JC SPN

èPass (Personalausweis oder Reisepass) oder eine Kopie des Passes

èKopien aller Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigungen

èBescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (gerne in Kopie)

èMitgliedschaft in einer Krankenkasse für die Mitgliedschaft (Wahlerklärung)

èKontoverbindung èBei Fragen zur Kontoeröffnung siehe „Willkommensmappe“ (Punkt 13) Fragen und Antworten (FAQ)

èMietvertrag, Untermietvertrag

èZertifikate zum Berufsabschluss

 

Gerne beantwortet das Jobcenter Spree-Neiße auch alle Fragen, die mit Ihrem Beruf, Ihren beruflichen Interessen und Zielen zusammenhängen. Wir unterstützen Sie bei der Legitimation Ihrer beruflichen Abschlüsse sowie bei der Anerkennung Ihrer Ausbildung oder Ihrer Studienzeiten und arbeiten eng mit Behörden, Kooperationspartnern und den Erstunterbringungseinrichtungen zusammen.

Außenstelle / Standort Außenstelle / Standort Außenstelle / Standort Außenstelle / Standort

Cottbus-Land/ Chóśebuz

Makarenkostraße 5

03050 Cottbus/ Chóśebuz

Tel.: (0355) 86694 355 02

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Forst (Lausitz)/ Baršć (Łužyca)

Richard-Wagner-Str. 37

03149 Forst (Lausitz) 

/ Baršć (Łužyca)

Tel.: (03562) 6981 955 41

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Guben

Bahnhofstraße 4

03172 Guben

Tel.: (03561) 547 655 01

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Spremberg/ Grodk

Gerberstraße 3 a

03130 Spremberg/ Grodk

Tel.: (03563) 57 255 01

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Hier finden Sie alle Informationen zum Download:

èInformationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

2022-03 Presse-Info Nr. 03/2022 barrierefrei (Pressekonferenz 31.03.2022)

2022-03 Arbeitslosenzahlen im regionalen Vergleich für März 2022

2022-03 SPN-Kurier barrierefrei  (Erscheinungsdatum 13.04.2022)

2022-02 Presse-Info. 02/2022 barrierefrei  (Pressekonferenz 02.03.2022)

2022-02 Arbeitslosenzahlen im regionalen Vergleich für Februar 2022

2022-02 SPN-Kurier barrierefrei  (Erscheinungsdatum 16.03.2022)

2022-01 Presse-Info Nr. 01/2022 barrierefrei (Pressekonferenz 01.02.2022)

2022-01 Arbeitslosenzahlen im regionalen Vergleich für Januar 2022

2022-01 SPN-Kurier barrierefrei  (Erscheinungsdatum 16.02.2022)

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